Kanzlei Elsaesser

Caroline Elsaesser
Rechtsanwältin

Als Anwältin berate und unterstütze ich Sie in allen rechtlichen Belangen. Dabei lege ich großen Wert auf eine vertrauens- und verständnisvolle Zusammenarbeit und einen offenen Dialog. Vorzugsweise strebe ich nach einvernehmlichen und nachhaltigen Lösungen, die eine tragfähige Basis für die Zukunft bilden. Bei Bedarf vertrete ich Sie aber auch engagiert in der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gerichten und Behörden. 

Was ist die Würde des Menschen?

"Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ 

So lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus Art. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 

Die Würde des Menschen und das dem Grundgesetz zugrunde liegende Menschenbild eines selbstbestimmten und verantwortungsvollen Individuums sind bedeutende Grundgedanken der Verfassung. 

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Kanzlei Elsaesser E-Mail: elsaesser(@)mailbox.org 

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