"Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“
So lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus Art. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Würde des Menschen und das dem Grundgesetz zugrunde liegende Menschenbild eines selbstbestimmten und verantwortungsvollen Individuums sind bedeutende Grundgedanken der Verfassung.
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